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Desinfektionstechnik
Die Verfügbarkeit von keimfreiem Trinkwasser ist fester Bestandteil des öffentlichen Alltags. Um dies gewährleisten zu können sind sowohl Trinkwasserversorger als auch die Betreiber von öffentlichen und privaten Leitungsnetzen verantwortlich. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit den Regularien der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Anerkannte Methoden zur Desinfektion des Trinkwassers sind in den Niederschriften des DVGW aufgeführt und beschrieben.
Dabei muss der Betreiber bei der Auswahl von Desinfektionsverfahren und Anlage gemäß TrinkWV nach dem „allgemeinen Stand der Technik“ vorgehen. Die anerkannten Verfahren gliedern sich in
- Methoden ohne die Beigabe von chemischen Zusätzen
(UV-Desinfektion, thermische Desinfektion)
- Desinfektionsverfahren auf chemischer Basis
(Chlorierung, Ozonierung, Desinfektion mit Chlordioxid).
Bei der Auswahl des Desinfektionsverfahrens sollten die verschiedenen Verfahren miteinander verglichen und mit den Anforderungen an die Wasserqualität abgeglichen werden. Wichtige Gesichtspunkte, die hierbei beachtet werden sollten sind
- Wirksamkeit
- Nachhaltigkeit
- Risiken für den Verbraucher
- Technologische Risiken,
- Ökonomische Gesichtspunkte.
Betrachtet man beispielsweise die UV-Desinfektion unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit, so wird schnell deutlich, dass die Wirksamkeit nur punktuell im Reaktor gegeben ist. Im weiteren ist jedoch keinerlei Nachhaltigkeit gegeben, sodass Verkeimungen durch Ablagerungen im Leitungssystem nicht angegangen werden. Auch die thermische Desinfektion bietet hinsichtlich der Wirksamkeit nur einen sehr begrenzten Schutz, da die hohen Temperaturen zwar freie Keime im Wasser abtöten, die Keimherde (Biofilm) jedoch nicht nachhaltig angegangen werden. Zusätzlich führt der hohe Energie- und Ressourcenaufwand zur Spülung der Leitungsstränge zu einem enormen Kostenaufwand.
Bei den Desinfektionsmethoden auf chemischer Basis ist die Nachhaltigkeit der Desinfektionswirkung in größerem Umfang gegeben, da die Medien im Wasser enthalten sind und die Desinfektion nicht punktuell erfolgt. Ozon ist hinsichtlich seiner ausgeprägten Oxidationswirkung recht effektiv. Allerdings ist es ein sehr giftiges Gas, was Risiken in der Technologie und auch für die Gesundheit der Verbraucher darstellt. Vor dem Hintergrund dieses Gefahrenpotentials darf diese Technologie nur in geschlossenen Systemen eingesetzt werden. Hinzu kommen noch enorme Betriebskosten, was zusätzlich zu beachten ist. Die Desinfektion mit Chlor basiert auf der Tatsache, dass sich Wasser und Chlor zu Salzsäure und unterchloriger Säure verbinden. Letztere ist dabei auch für die Desinfektionswirkung ausschlaggebend. Die Desinfektionswirkung ist auch in diesem Falle sehr ausgeprägt, allerdings ist diese stark pH-abhängig und nimmt ab einem pH-Wert von 7,5 ab. Ferner sollte beachtet werden, dass eine Vielzahl von Viren resistent sind und durch Bildung von THMs und AOX die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden können. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass auch diese Form der Wasserdesinfektion nicht ohne Einschränkungen anwendbar ist.
Die oben angeführten Verfahren sind gewissen Restriktionen unterworfen. Wir setzen bei der Trinkwasserdesinfektion deshalb auf die Desinfektion durch Chlordioxid, die Vorteile sind:
- eine vielfach höhere Desinfektionswirkung
- eine ausgeprägte Nachhaltigkeit
- ein geringes Gefahrenpotential
- die Technologie ist allgemein anerkannt
- die Betriebskosten sind sehr gering
Um unseren Kunden ein Höchstmaß an Desinfektionsschutz bieten zu können, arbeiten wir in den Bereichen Trinkwasserdesinfektion und Legionellenschutz auf der Basis von Chlordioxid.
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